
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdNord Media GmbH
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, zwischen AdNord Media GmbH („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber für alle Aufträge über Werk- und Dienstleistungen, insbesondere über Display Advertising, Content Marketing, Suchmaschinenwerbung, Erstellung, Optimierung, Betreuung der Social Media Präsenz, Erstellung der Websites, Entwicklung von Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung, Luftbildauf-nahmen, Erstellung von Fotoreportagen und Imagefilmen.
1.2 Die Bedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unter-nehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben.
2.2 Die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Ein Vertrag kommt durch eine Annahmebestätigung in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung gleich.
2.4 Der Leistungsumfang, die Vorgehensweise und die Art der zu erbringenden Leistung werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1 Die Parteien behalten sich Änderungen an Leistungen vor, soweit diese technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.
3.2 Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von vier Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Ände-rungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
3.3 Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.
4. BESONDERE PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1 Der Auftragnehmer wird Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.
4.2 Der Auftragnehmer wird die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Verordnungen beachten.
5. LEISTUNGSERBRINGUNG, ANNAHMEVERZUG
5.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine an-gemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
5.2 Die Einhaltung eines fest vereinbarten Termins setzt die Abklärung aller Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
5.3 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
5.4 Der Auftragnehmer ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.
5.5 Der Auftragnehmer ist zur Abrechnung der vereinbarten Leistung berechtigt, wenn alle Vorleistungen seitens des Auftragnehmers erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen die Fertigstellung des Projektes verhindern (z.B. fehlendes Bildmaterial des Kunden).
Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass eine Vergütung vereinbart worden ist, ist der Auftraggeber berechtigt, die ausgeführten Leistungen auf Stundenlohnbasis gemäß Honorarverzeichnis des Auftragnehmers abzurechnen.
6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen, insbesondere dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Kunden maßgebend sind.
6.2 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Für die Ausführung des Auftrages erforderliche Fremdunternehmerleistungen wird der Auftraggeber umgehend in Auftrag geben.
6.3 Die vom Auftragnehmer erarbeiteten Vorschläge sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preisangaben. Sofern der Auftraggeber mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, die-sen freizugeben.
6.4 Der Auftraggeber wird – falls erforderlich – dem Auftragnehmer eigene fachkundige Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Durchführung des beauftragten Projektes zur Verfügung stellen.
6.5 Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber:
- Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
- eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
- den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
- Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werkes notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt.
6.6 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen gemäß Punkt 6 vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB.
Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandene Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
7. ABNAHME
7.1 Nach Übergabe des Werkes entsprechend dem Lieferumfang und Erklärung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer führt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahmeprüfung durch. Dies gilt entsprechend für einzelne Teile des Werkes, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen.
7.2 Die Abnahmefrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die geschuldete Leistung zur Abnahme bereitstellt.
7.3 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Im Rahmen der darauf folgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
Nach erfolgreicher Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.
7.4 Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch den Auftragnehmer. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
8. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGNUNGEN
8.1 Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
8.2 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme von Schecks oder Wechseln zu verweigern.
9. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN
9.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber mit Zahlung des Honorars das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9.2 Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er deren Urhebernutzungsrechte für den Auftraggeber zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Auftraggeber übertragen.
9.3 Nutzungsrechte an Leistungen, welche bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei dem Auftragnehmer.
10. MARKETING UND KOMMUNIKATION
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf seinem Onlineauftritt, in seinen Medien oder in Presseerklärungen als Referenz zu nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen oder es handelt sich um vertrauliche Informationen.
11. MÄNGELANSPRÜCHE UND GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Der Auftragnehmer übernimmt für 12 Monate ab Abnahme des Werkes die Gewähr dafür, dass das Werk nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit nach dem zugrunde liegenden Vertrag aufheben oder wesentlich mindern.
11.2 Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist und ungeachtet einer Nachfristsetzung nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schrift-lich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen.
Der Auftragnehmer hat den Mangel insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.
11.3 Beruht eine vermeintliche Fehlermeldung auf Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Fehlbedienungen, Kompatibilitätsproblemen mit anderer Software oder Veränderungen des Werkes oder Teile hiervon durch den Auftraggeber oder Dritte, so ist der hieraus resultierende Aufwand gemäß Honorarverzeichnis des Auftragnehmers zu vergüten.
12. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für Vertragsverletzungen des Auftragnehmers entfällt, soweit der Fehler auf unzulässigen Veränderungen des Werks oder Teilen davon durch den Auftraggeber oder Dritte beruht. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
13. ABWERBEVERBOT FÜR MITARBEITER DES AUFTRAGNEHMERS
Bis zu 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien hat der Auftraggeber die Anstellung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers zu unterlassen, es sei denn, diesem Mitarbeiter wurde zuvor arbeitgeberseitig gekündigt oder der Auftragnehmer hat zuvor seine Zustimmung erteilt.
14. VERTRAULICHKEIT
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er vom Auftragnehmer erlangt, streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise Außenstehenden mitzuteilen oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, die vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit dem zum Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis und insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken zu nutzen. Dies gilt entsprechend für vertrauliche Informationen, die der Auftraggeber über den Auftragnehmer erlangt. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für unbestimmte Zeit und bleibt auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
15. NEBENKOSTEN; AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Wesentliche Änderungen der zu erbringenden Leistungen, die während der Vertragserfüllung auf Wunsch des Auftragnehmers erforderlich werden (Change Request), bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Fälligkeit ist jeweils gesondert zu vereinbaren. Wünscht der Auftraggeber die Vereinbarung eines genauen Liefertermins, muss dieser Termin schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden. Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zu zahlen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, darf der Auftraggeber nicht geltend machen.
Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten und unbestrittenen Forderungen zulässig.
16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.