AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdNord Media GmbH
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, zwischen AdNord Media GmbH („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber für alle Aufträge über Werk- und Dienstleistungen, insbesondere über Display Advertising, Content Marketing, Suchmaschinenwerbung, Erstellung, Optimierung, Betreuung der Social Media Präsenz, Erstellung der Websites, Entwicklung von Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung, Luftbildaufnahmen, Erstellung von Fotoreportagen und Imagefilmen.
1.2 Die Bedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben.
2.2 Die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3 Ein Vertrag kommt durch eine Annahmebestätigung in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung gleich.
2.4 Der Leistungsumfang, die Vorgehensweise und die Art der zu erbringenden Leistung werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
3.1 Die Parteien behalten sich Änderungen an Leistungen vor, soweit diese technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Auftragnehmer prüft Änderungsverlangen innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang und teilt dem Auftraggeber das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.
3.2 Der Auftraggeber wird das Angebot innerhalb von vier Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
3.3 Der Auftragnehmer wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Auftraggeber weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen.
4. BESONDERE PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1 Der Auftragnehmer wird Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.
4.2 Der Auftragnehmer wird die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Verordnungen beachten.
5. LEISTUNGSERBRINGUNG, ANNAHMEVERZUG
5.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine an-gemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
5.2 Die Einhaltung eines fest vereinbarten Termins setzt die Abklärung aller Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
5.3 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
5.4 Der Auftragnehmer ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.
5.5 Der Auftragnehmer ist zur Abrechnung der vereinbarten Leistung berechtigt, wenn alle Vorleistungen seitens des Auftragnehmers erfüllt sind. Dies gilt auch, wenn vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen die Fertigstellung des Projektes verhindern (z.B. fehlendes Bildmaterial des Kunden).
Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass eine Vergütung vereinbart worden ist, ist der Auftraggeber berechtigt, die ausgeführten Leistungen auf Stundenlohnbasis gemäß Honorarverzeichnis des Auftragnehmers abzurechnen.
6. ERSTELLUNG UND PFLEGE VON WEBSITES UND E-COMMERCE-SHOPS
6.1 Wir werden die Website für alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte optimieren. Änderungen der technischen Anforderungen während der Auftragsdurchführung gelten als Auftragsänderungen im Sinne der Ziffer 3.1. Nach Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber wird ihm die Website auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich gemacht. Für die Speicherung der Website auf einem geeigneten Server (Hosting), die Beschaffung der Domain sowie die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit er uns nicht ausdrücklich mit diesen Aufgaben
beauftragt.
6.2 Der Server des Host-Providers des Auftraggebers muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Website zu hosten. Ist das Hosten der Website beim bisherigen Provider auch mit angepassten Einstellungen oder einem Vertragsupgrade nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu einem passenden Provider zu wechseln.
6.3 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen im Bereich Webdesign angemessene Abschläge in Rechnung zu stellen. Im Falle einer mit dem Auftraggeber vereinbarten Abschlagsrechnung nach Auftragserteilung, sind wir nicht verpflichtet, mit der Vertragsdurchführung zu beginnen, bevor die Abschlagsrechnung bezahlt ist.
6.4 Spätere vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der Website werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das gilt nicht, soweit wir im Rahmen der Pflege auch etwa aufgetretene und vom Auftraggeber mitgeteilte Mängel der Website beseitigen.
7. DOMAIN
Werden wir beauftragt, für den Auftraggeber eine Domain zu beantragen oder die Umschreibung seiner bestehenden Domain veranlassen, werden wir nur als Vermittler tätig. Der Auftrag beinhaltet zugleich die Vollmacht, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die vereinbarten Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Der Auftraggeber wird oder bleibt selbst Domaininhaber und ist zur Einhaltung aller domainrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) werden Bestandteil unseres Vertrages und sind zu beachten. Sie können im Internet abgerufen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle zur Registrierung erforderlichen Daten vollständigen und richtig zu benennen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gewünschte Domain rechtlich zu prüfen. Die Verantwortung hierfür sowie für die Verfügbarkeit der Domain liegt allein beim Auftraggeber. Erteilen wir Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain, so gilt diese stets nur für den Moment der Abfrage und kann bei Antragstellung bereits überholt sein.
8. WERBEKAMPAGNEN
8.1 Die Ziele einer Werbekampagne werden gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt. Die Keywords sowie Art und Inhalt der in der Kampagne von uns zu erstellenden Anzeigen setzen wir unter Berücksichtigung dieser Ziele nach eigenem Ermessen fest. Der Auftraggeber erhält für die Keywords keine Exklusivität. Wir sind berechtigt, für andere Auftraggeber dieselben oder ähnliche Keywords zu verwenden und Werbekampagnen der Wettbewerber des Auftraggebers zu betreuen. Dabei wird keinem Auftraggeber ein Vorrang vor anderen Auftraggebern eingeräumt. Die erstellte Kampagne wird vor Werbestart mit dem Auftraggeber besprochen und gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach der Vorstellung keine Einwände äußert. Nach einer verbindlichen Freigabe der Kampagne bestätigen wir dem Auftraggeber per E-Mail den finalen Starttermin der Werbekampagne. Mit dem Starttermin beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit und unser Anspruch auf monatliche Vergütung einschließlich Erstattung unserer Vorleistungen auf das Werbebudget. Der Vertrag verlängert sich über die Mindestlaufzeit hinaus automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der bereits verlängerten Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Beanstandungen unserer Leistungen trotz vereinbarungsgemäßer Verwendung des Werbebudgets berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
8.2 Für die Werbekampagne nutzen wir unsere eigenen Accounts oder die Accounts des Auftraggebers. Herausgabeansprüche des Auftraggebers nach Ende der Kampagne aus unseren eigenen Accounts bestehen nicht. Das gilt auch für Landingpages, die wir für eine Kampagne einrichten.
8.3 Das uns monatlich zur Verfügung gestellte Werbebudget versteht sich als Nettobetrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es wird ausschließlich zur Platzierung der Anzeigen verwendet. Die Platzierungsaufträge erteilen wir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sofern die Accounts in unserem Konto liegen. Die Rechnungsbeträge für die im Rahmen einer Kampagne platzierten Aufträge werden, sofern in unserem Account geführt, von uns ausgelegt und nachträglich monatlich abgerechnet. Wir sind berechtigt, nicht ausgeschöpfte Budgetbeträge nach unserer Wahl (auch mehrfach) auf den Folgemonat zu übertragen.
8.4 Unsere Provision bemisst sich auf der Basis des vereinbarten Werbebudgets, unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung dieses Budgets. Beginnt oder endet die Kampagne nicht zum Beginn oder Ende eines Kalendermonats, entsteht unser Vergütungsanspruch in dem Monat des Starts oder der Beendigung nur entsprechend anteilig und steht uns auch das Werbebudget für diese Zeiträume nur anteilig zur Verfügung. Die Einrichtungspauschale ist bei Auftragserteilung fällig, die Betriebskostenpauschale und die Provision monatlich nachschüssig während der Laufzeit der Kampagne, jeweils mit Zugang unserer Rechnung. Im Fall einer Vertragsverlängerung ohne Änderung der Werbekampagne wird keine erneute Einrichtungspauschale fällig. Erhalten wir ein Lastschriftmandat, werden wir unsere Vergütung zusammen mit unseren Auslagen auf das Budget jeweils im folgenden Kalendermonat vom Konto des Auftraggebers abbuchen.
9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen, insbesondere dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Kunden maßgebend sind.
9.2 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Für die Ausführung des Auftrages erforderliche Fremdunternehmerleistungen wird der Auftraggeber umgehend in Auftrag geben.
9.3 Die vom Auftragnehmer erarbeiteten Vorschläge sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preisangaben. Sofern der Auftraggeber mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.
9.4 Der Auftraggeber wird – falls erforderlich – dem Auftragnehmer eigene fachkundige Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Durchführung des beauftragten Projektes zur Verfügung stellen.
9.5 Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber:
• Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
• eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind,
• den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu den für die Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt,
• Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werkes notwendige Informationen und Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt.
9.6 Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen gemäß Punkt 6 vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB.
Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandene Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
10. ABNAHME
10.1 Nach Übergabe des Werkes entsprechend dem Lieferumfang und Erklärung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer führt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahmeprüfung durch. Dies gilt entsprechend für einzelne Teile des Werkes, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen.
10.2 Die Abnahmefrist beträgt 14 Kalendertage und beginnt, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die geschuldete Leistung zur Abnahme bereitstellt.
10.3 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Im Rahmen der darauf folgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
Nach erfolgreicher Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit hat der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.
10.4 Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch den Auftragnehmer. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
11. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGNUNGEN
11.1 Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
11.2 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme von Schecks oder Wechseln zu verweigern.
12. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN, INHALTE UND RECHTE DRITTER
12.1 Wir übertragen dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung unseres Honorars das Nutzungsrecht an unseren Arbeitsergebnissen in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Eine Nutzung unserer Arbeitsergebnisse zu anderen Zwecken, eine Bearbeitung oder eine Nutzung von Inhalten außerhalb unserer Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Das gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte.
12.2 Die Rechte an dem von uns eingesetzten Know-how und der eingesetzten Software bleiben uneingeschränkt bei uns. Dem Auftraggeber werden lediglich einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte hieran eingeräumt, soweit und solange diese zur Durchführung des Vertrages und zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich sind. Das gilt auch für geschützte selbst geschaffene Werke, die im Rahmen unseres Arbeitsergebnisses verwendet werden (z.B. Fotos). Die diesbezüglichen inhaltlichen Grenzen der Nutzungsrechte des Auftraggebers entsprechen dem Arbeitsergebnis selbst, d.h. eine Nutzung solcher Werke außerhalb des Arbeitsergebnisses oder im Rahmen von nur Teilen des Arbeitsergebnisses ist unzulässig. Eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsrechte besteht nur, wenn wir dem Auftraggeber dies ausdrücklich mitteilen. Bearbeitungen unserer Arbeitsergebnisse bedürfen unserer Zustimmung. Das Vorstehende gilt auch für geschützte Werke Dritter (insbesondere Fotos), die wir zur Verwendung in unserem Arbeitsergebnis erwerben. Wir sind ferner berechtigt, solche Werke Dritter unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erwerben und für unser Arbeitsergebnis zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt uns zu diesem Zweck Vollmacht, bei dem Anbieter einen Account für ihn anzulegen und den entsprechenden Nutzungsvertrag für ihn abzuschließen. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Die Kosten derart zu beschaffender Inhalte trägt der Auftraggeber gesondert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall die Nutzungsrechte unmittelbar von dem Lieferanten und ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.
12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für Bestandteile unserer Arbeitsergebnisse möglicherweise ergänzend geltenden Lizenzbedingungen Dritter (z.B. fremde Softwarekomponenten, insbesondere bei Verwendung von Open Source Software, erworbene Fotos) bei der Nutzung des Arbeitsergebnisses einzuhalten. Auf solche Lizenzbedingungen werden wir den Auftraggeber hinweisen, sofern sie auch die vertragsgerechte Nutzung unseres Arbeitsergebnisses berühren. Unsere Vergütung enthält keine Vergütung für von uns verwendete Open Source Software, sondern nur für unsere darüber hinausgehenden Leistungen.
13. MARKETING UND KOMMUNIKATION
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf seinem Onlineauftritt, in seinen Medien oder in Presseerklärungen als Referenz zu nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen oder es handelt sich um vertrauliche Informationen.
14. MÄNGELANSPRÜCHE UND GEWÄHRLEISTUNG
14.1 Der Auftragnehmer übernimmt für 12 Monate ab Abnahme des Werkes die Gewähr dafür, dass das Werk nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit nach dem zugrunde liegenden Vertrag aufheben oder wesentlich mindern.
14.2 Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist und ungeachtet einer Nachfristsetzung nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der dem Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 BGB auf Kosten des Auftragnehmers ausführen lassen.
Der Auftragnehmer hat den Mangel insbesondere dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.
14.3 Beruht eine vermeintliche Fehlermeldung auf Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Fehlbedienungen, Kompatibilitätsproblemen mit anderer Software oder Veränderungen des Werkes oder Teile hiervon durch den Auftraggeber oder Dritte, so ist der hieraus resultierende Aufwand gemäß Honorarverzeichnis des Auftragnehmers zu vergüten.
15. HAFTUNG
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
• im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinal-pflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für Vertragsverletzungen des Auftragnehmers entfällt, soweit der Fehler auf unzulässigen Veränderungen des Werks oder Teilen davon durch den Auftraggeber oder Dritte beruht. Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
16. ABWERBEVERBOT FÜR MITARBEITER DES AUFTRAGNEHMERS
Bis zu 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien hat der Auftraggeber die Anstellung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers zu unterlassen, es sei denn, diesem Mitarbeiter wurde zuvor arbeitgeberseitig gekündigt oder der Auftragnehmer hat zuvor seine Zustimmung erteilt.
17. VERTRAULICHKEIT
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die er vom Auftragnehmer erlangt, streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise Außenstehenden mitzuteilen oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, die vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit dem zum Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis und insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken zu nutzen. Dies gilt entsprechend für vertrauliche Informationen, die der Auftraggeber über den Auftragnehmer erlangt. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für unbestimmte Zeit und bleibt auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
18. NEBENKOSTEN; AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Wesentliche Änderungen der zu erbringenden Leistungen, die während der Vertragserfüllung auf Wunsch des Auftragnehmers erforderlich werden (Change Request), bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Fälligkeit ist jeweils gesondert zu vereinbaren. Wünscht der Auftraggeber die Vereinbarung eines genauen Liefertermins, muss dieser Termin schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden. Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zu zahlen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, darf der Auftraggeber nicht geltend machen.
Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten und unbestrittenen Forderungen zulässig.
19. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
20. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.