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Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte

Was Unternehmen, Agenturen und Redaktionen ab August 2026 zum EU AI Act wissen müssen

Viele Unternehmen nutzen ChatGPT und andere KI-Systeme inzwischen regelmäßig für Social-Media-Beiträge, Newsletter, SEO-Texte oder erste Artikelentwürfe. Mit den neuen Transparenzpflichten des EU AI Acts stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Muss ab August 2026 jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?

Die klare Antwort lautet: Nein. Entscheidend ist nicht allein, ob künstliche Intelligenz bei der Texterstellung beteiligt war. Relevant sind vielmehr das Thema, der Zweck der Veröffentlichung und die Frage, ob eine verantwortliche Person den Inhalt redaktionell geprüft hat. Der Beitrag erklärt, worauf es ankommt und was es zu beachten gibt – er ersetzt aber keine rechtliche Beratung.

Wann müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Sie betreffen vor allem Texte, die von einem KI-System erzeugt oder inhaltlich verändert wurden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen. Eine rückwirkende Kennzeichnung ist hingegen nicht erforderlich.

Ein Hologramm-Kopf, der für KI steht ist über einem Arbeitsplatz eingeblendet.
Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026 und betrifft KI-generierte Texte. Foto: Magnific/peshkovagalina

Folgende Publikationen fallen beispielsweise unter die neue Kennzeichnungspflicht:

  • journalistisch wirkende Nachrichten
  • politische oder gesellschaftliche Informationen
  • Beiträge über Gesundheit, Sicherheit, Wahlen, Behörden oder öffentliche Entscheidungen

Eine Kennzeichnung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn ein solcher Text weitgehend automatisiert erstellt und ohne ausreichende menschliche Kontrolle veröffentlicht wird. Die veröffentlichende Person oder Organisation muss dann erkennbar machen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.

Welche Marketingtexte sind normalerweise nicht betroffen?

Aber nicht jeder öffentlich zugängliche Text fällt jedoch automatisch unter die KI-Kennzeichnungspflicht. Eine Produktbeschreibung in einem Onlineshop ist anders zu bewerten als ein ungeprüfter KI-Artikel über eine politische Wahl oder eine Gesundheitskrise. Für folgende Marketing- und Agenturtexte gibt es keine pauschale Kennzeichnungspflicht:

  • Social-Media-Captions
  • Newsletter
  • Werbeanzeigen
  • Produktbeschreibungen
  • Unternehmensvorstellungen
  • Veranstaltungshinweise
  • Claims
  • klassische SEO-Texte

Auch der Einsatz von KI für Rechtschreibkorrekturen, Übersetzungen, Ideen, Gliederungen oder stilistische Anpassungen löst nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht aus. Unternehmen können natürlich freiwillig transparent erklären, wie sie KI einsetzen. Eine solche freiwillige Information ist jedoch nicht mit einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht gleichzusetzen.

Die redaktionelle Prüfung ist entscheidend

Redakteurin sitzt vor einem Laptop und macht sich Notizen
Bei einer verlässlichen redaktionellen Prüfung KI-generierter Beiträge muss keine Kennzeichnung erfolgen. Foto: Magnific/DC Studio

Für Agenturen, Redaktionen und Unternehmen ist die Ausnahme für redaktionell kontrollierte Inhalte besonders wichtig.

Eine sichtbare Kennzeichnung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn der KI-generierte Text durch einen Menschen geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.

Ein typisches Beispiel wäre: Eine Redakteurin lässt sich von ChatGPT einen ersten Entwurf erstellen. Anschließend prüft sie die Fakten, kontrolliert Zahlen und Quellen, überarbeitet die Formulierungen und gibt den Beitrag bewusst zur Veröffentlichung frei. In diesem Fall greift grundsätzlich die redaktionelle Ausnahme.

Ein kurzes Überfliegen dürfte dafür allerdings nicht genügen. Die menschliche Prüfung sollte tatsächlich inhaltlich erfolgen. Verantwortliche Personen sollten Fehler korrigieren, Aussagen hinterfragen und nachvollziehbar entscheiden, ob der Text veröffentlicht werden kann.

Wie kann eine Kennzeichnung aussehen?

Ist eine Kennzeichnung erforderlich, sollte sie klar und unmittelbar beim betroffenen Inhalt stehen. Eine versteckte Information im Impressum oder in allgemeinen Nutzungsbedingungen dürfte kaum ausreichen.

Mögliche Formulierungen sind etwa: „Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt“, „Dieser Beitrag wurde vollständig mit einem KI-System generiert“ oder „Der folgende Text wurde künstlich erzeugt und nicht redaktionell bearbeitet“.

Welche Formulierung geeignet ist, hängt vom tatsächlichen Entstehungsprozess ab. Der Hinweis sollte weder die menschliche Bearbeitung verschweigen noch einen falschen Eindruck über den Anteil der KI vermitteln.

Regeln für den Umgang mit KI-Texten

Für Unternehmen ist ein klarer Redaktionsprozess wichtiger als ein pauschaler KI-Hinweis unter jedem Beitrag. KI-Texte sollten nie ungeprüft veröffentlicht werden. Namen, Zahlen, Zitate, Daten und Quellen müssen kontrolliert werden. Zudem sollte feststehen, wer den Text geprüft und freigegeben hat. Bei politischen, gesundheitlichen oder gesellschaftlich sensiblen Themen ist besondere Sorgfalt notwendig. Vollautomatische Veröffentlichungen ohne menschliche Kontrolle sollten komplett vermieden oder zumindest klar gekennzeichnet werden.

Bei Kundenprojekten muss geregelt sein, wer die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Außerdem sollten interne KI-Richtlinien regelmäßig an neue Leitlinien und rechtliche Entwicklungen angepasst werden.

So lässt sich nicht nur die Kennzeichnungspflicht besser beurteilen. Ein strukturierter Prüfprozess reduziert auch das Risiko falscher Aussagen, erfundener Quellen oder missverständlicher Formulierungen.

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