Whistleblower – auf Deutsch Hinweisgeber – spielen eine entscheidende Rolle dabei, Missstände in Unternehmen aufzudecken. Bisher waren diese Personen häufig Repressalien und beruflichen Nachteilen ausgesetzt. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ändert sich das. Dieses Gesetz markiert einen Wendepunkt bei der Sicherung von Transparenz in Betrieben und Organisationen. Wir erläutern, was das Gesetz bedeutet – und warum vielleicht auch Sie schnell handeln sollten.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel ist es, Hinweisgeber und -geberinnen vor Repressalien zu schützen, auf Missstände in einem Unternehmen oder einer Organisation hinweisen. Dazu gehören beispielsweise Kündigung, Abmahnung, Benachteiligung oder Rufschädigung.
Wichtige Rahmendaten des Gesetzes
- Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen sowie Städte und Gemeinden ab einer bestimmten Größe.
- Stichtag: Das Gesetz ist am 2. Juli 2023 für Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten in Kraft getreten.
- Übergangsfrist: Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
- Meldeverfahren: Unternehmen müssen interne Meldestellen einrichten und verschiedene Meldeverfahren ermöglichen.
- Schutzmaßnahmen: Whistleblower sollen vor Kündigung und Benachteiligungen geschützt werden.
Was fällt unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezieht sich auf eine breite Palette von Verstößen, die in einem Unternehmen oder einer Organisation auftreten können. Dazu gehören beispielsweise Straftaten, Korruption, Insiderhandel, Datenmissbrauch, Verstöße gegen die Sicherheit von Produkten und Lebensmitteln, Umweltschäden sowie die Verletzung von Menschenrechten.
Wer kann Hinweisgeber sein?
Hinweisgeber und -geberinnen können alle natürlichen Personen sein, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Missstände erhalten. Das betrifft neben festen und freiberuflichen Angestellten beispielsweise auch Personen, die sich beworben haben, sich in Ausbildung befinden oder ein Praktikum absolvieren. Auftragnehmer und -nehmerinnen sowie Lieferantinnen und Lieferanten können ebenfalls Whistleblower sein.
Wer braucht ein Hinweisgebersystem – und wann tritt es in Kraft?
Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind laut dem Gesetz zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Konkret mussten Betriebe mit mehr als 250 Angestellten bereits am 2. Juli 2023 ein solches System implementieren. Kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, die notwendigen internen Meldekanäle einzurichten. Ab diesem Datum sind alle Betriebe, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, verpflichtet, die entsprechenden Richtlinien und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Unternehmen, die das Hinweisgeberschutzgesetz nicht oder nicht fristgerecht umsetzen, müssen mit rechtlichen Sanktionen rechnen, einschließlich möglicher Geldstrafen. Darüber hinaus macht es in der Öffentlichkeit keinen guten Eindruck, wenn ein Betrieb nicht diejenigen schützt, die auf Missstände hinweisen. Es entsteht schnell der Eindruck, dass eine Firma etwas verbergen will. Dadurch kann das Vertrauen der Mitarbeitenden, Kundschaft sowie Geschäftspartner und -partnerinnen leiden. Trauen sich die eigenen Angestellten zudem nicht, interne Probleme zu melden, können auch keine schnellen Lösungen gefunden werden.
Vorteile des Hinweisgeberschutzgesetzes für Unternehmen
Das Gesetz bietet auch Vorteile für Unternehmen. Durch die Förderung einer offenen Kommunikationskultur lassen sich Missstände frühzeitig aufdecken, Schwachstellen beseitigen und finanzielle sowie Reputationsschäden vermeiden. Das Gesetz wirkt also präventiv gegen Betrug und fördert das Vertrauen der Angestellten, indem es ein Klima der Transparenz und Sicherheit schafft. Betriebe sollten das Hinweisgeberschutzgesetz also nicht nur als rechtliche Verpflichtung betrachten, sondern auch als Chance zur Stärkung der Unternehmensintegrität begreifen.
Wie muss das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden?
Unternehmen müssen interne Meldekanäle einrichten, die es Angestellten ermöglichen, Verstöße vertraulich zu melden. Diese sollen unterschiedliche Formate umfassen – etwa elektronische Systeme, direkte Ansprechpersonen in der Compliance-Abteilung oder eine Ombudsperson, also ein Schlichter beziehungsweise Schlichterin. Das Meldeverfahren soll mündlich, schriftlich oder persönlich erfolgen können.
Darüber hinaus müssen Betriebe ein Verfahren etablieren, das die Meldungen effektiv bearbeitet. Beispielsweise sollen Eingangsbestätigungen innerhalb von sieben Tagen und Rückmeldungen zu getroffenen Maßnahmen innerhalb von drei Monaten nach der Meldung erfolgen. Wichtig ist auch, dass alle Schritte des Meldeverfahrens transparent gestaltet sind und dokumentiert werden.
Whistleblower Software: Tools für das Hinweisgeberschutzgesetz
Um den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden, empfiehlt sich die Implementierung einer individuellen Langdingpage auf der Unternehmenswebsite kombiniert mit einer spezialisierten Whistleblower-Software. Die Landingpage ermöglicht eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit Hinweise anonym aufzugeben. Die Software-Lösungen erleichtern die anschließende Verwaltung und Nachverfolgung der Hinweise.
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